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Kommunalpolitik ist kein „Hexenwerk“ und kann man auch mitgestalten wenn man kein Mandat im Rat oder Kreistag hat. Alles was man dazu benötigt ist zuerst einmal der feste Wille sich vor Ort politisch einzubringen und dazu die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes zu kennen. In einigen Bundesländern wird diese auch Kommunalverfassung genannt. Diese sind ganz leicht zu finden. Einfach bei Google das jeweilige Bundesland mit Abkürzung eingeben. Land / Abkürzung: Baden Württemberg / Gemo, Bayern / BayGo, Brandenburg / BbgKVerf , Bremen /VerfBrhv , Hessen / HGO , Mecklenburg-Vorpommern / KV-MV , Niedersachsen / NKomVG , Nordrhein Westfalen / GO NRW , Rheinland-Pfalz / GemO , Saarland / KSVG , Sachsen / SächsGemO , Sachsen-Anhalt / KVG LSA , Schleswig Holstein / GO SH , Thüringen / ThürKo . In jeder dieser Gemeindeordnung / Kommunalverfassung findet Ihr so etwas wie „Anregung und Beschwerde“. In Nordrhein-Westfalen ist es der § 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden (1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung ... |
In Reinland-Pfalz ist es der § 16b GemO. Anregungen und Beschwerden Jeder hat das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung an den Gemeinderat zu wenden. Soweit der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, hat der Gemeinderat ihm die Behandlung der Anregungen und Beschwerden zu überlassen. Zur Erledigung der sonstigen Anregungen und Beschwerden kann der Gemeinderat einen Ausschuß bilden. Der Antragsteller ist über die Behandlung der Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. Diese Paragrafen in den einzelnen Ländern ermöglichen das „Jedermann“ sein Anliegen in der Gemeinde einbringen kann, ohne Mandatsträger zu sein. Kommunalpolitik ist vielfältig und bestimmt wie wir alle miteinander vor Ort leben möchten. Hier kann man direkt und mit wenig Aufwand etwas für seine Mitmenschen bewegen und dazu durch Öffentlichkeitsarbeit den Bekanntheitsgrad steigern. Bürger möchten z.B. eine Verkehrsberuhigte Straße oder Spielstraße – Stelle eine „Anregung und Beschwerde“. Bewohner wollen mehr Parkzonen - Stelle eine „Anregung und Beschwerde“ Schulen möchten z.B. eine bessere Ausstattung oder schnelles Internet - Stelle eine „Anregung und Beschwerde“. Alle Themen die unser miteinander vor Ort berühren können vorgetragen werden. Auf der nachfolgenden Seite findet Ihr drei Beispiele (Rettung Städtischer Teich, Rettung einer Firma, Abschaffung Hundesteuer ) als sogenannte Muster. ... |
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